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258/2005

NRW-Innenministerium zur kommunalen Geldanlage

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Das Innenministerium NRW hat aus Anlass der Einführung des NKF ab dem Haushaltsjahr 2005 eine Überarbeitung des Runderlasses vom 10.02.2003 (SMBl. NRW 641) vorgenommen. Mit dem neuen Runderlass vom 25.01.2005 zur Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und Gemeindeverbände (kommunale Geldanlage) - Az.: 34-48.01.10.16-1182/05 - wird der alte Runderlass an die Vorschriften über das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen angepasst. Der Rahmen für die kommunale Geldanlage bleibt materiell im Wesentlichen unverändert.

Der neue Runderlass ist im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 10 vom 25.02.2005 auf S. 246 veröffentlicht. Er kann darüber hinaus im Intranet-Angebot des StGB NRW unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Gemeindehaushaltsrecht“ unter der Überschrift „Kommunale Geldanlage“ abgerufen werden.

Az.: IV/1 904-03