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77/2005

Anerkennung eines Fraktionsstatuts

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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 14.12.2004 (4 L 3236/04) ausgeführt, dass für die Anerkennung einer Fraktion ein gemeinsamer politischer Grundkonsens erforderlich sei. Wenn ein solcher Grundkonsens offenkundig fehle, scheide dementsprechend eine Anerkennung aus. Anhaltspunkte dafür können z.B. die politische Gruppierungen sein, denen die betreffenden Ratsmitglieder angehören (z.B. Links-Rechts-Bündnis) sowie entsprechende Äußerungen dieser Personen, die einem gemeinsamen politischen Grundkonsens entgegenstehen.

Az.: I/2 020-08-56