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409/2005

Änderung der Förderrichtlinien für Sportstättenbau

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Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragende Sportstätten vom 10.05.2004 in Ziffer 4.8, die die Bereitstellung komplementärer kommunaler Mittel zum Gegenstand hat, geändert.

Ziffer 4.8 erhält danach folgende Fassung:

„Sofern die zu fördernde Maßnahme im Sinne der Ziffer 1 auch der Deckung des Schulsport- und des allgemeinen Sportstättenbedarfs in der Kommune dienen soll, ist – unabhängig von dem zu erbringenden Eigenanteil der Kommune (Ziffer 5.4.4.5) – für eine anteilige Förderung aus Sportstättenbaumitteln eine angemessene Beteiligung der Kommune an den zuwendungsfähigen Ausgaben – ggf. aus Mitteln der Schul- bzw. Sportpauschale – erforderlich.“

Az.: IV/2 380-20/2