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472/2005

OVG NRW zu Kosten für Pensionskassen

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Das OVG NRW hat in einem Urteil vom 13.4.2005 (Az.: 9 A 3120/03) darauf hingewiesen, dass vieles dafür spreche, dass ein Versorgungskostenanteil für Beamte im Rahmen der Kalkulation von Benutzungsgebühren (hier: Abwassergebühr) dem Grunde nach ansatzfähig seien, wenn es sich dabei um konkrete Vorsorgeaufwendungen (z.B. Zahlungen an Pensionskassen oder Pensionsrückstellungen) für derzeit in der oder für die Einrichtung tätige Beamte handele (so auch: Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, § 6 Rz. 168).

Az.: II/2 24-21 qu/g