In einer Antwort auf eine Schriftliche Parlamentarische Anfrage hat die Bundesregierung zusammenfassend dargestellt, auf welchen Feldern sie zur Sicherstellung einer pflegerischen Versorgung auf qualitativ hohem Niveau generellen Handlungsbedarf sieht:
• Maßnahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege;
• Entwicklung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige und insgesamt für alte Menschen;
• bessere Berücksichtigung des besonderen Hilfebedarfs demenziell erkrankter Menschen, z.B. durch ergänzende Dienste wie hauswirtschaftliche Unterstützung und Alltagsbegleitung;
• Vernetzung der Hilfsangebote, damit durchlässige Versorgungsketten geschaffen werden;
• Aufhebung der Trennung von ambulant und stationär und Angleichung der Leistungsbeträge ambulant und stationär;
• Maßnahmen zur Personalgewinnung im Pflegebereich;
• Vorbereitung der Pflegekräfte in Aus-, Fort- und Weiterbildung auf die besonderen Anforderungen der zunehmenden Zahl demenziell Erkrankter sowie der Migranten;
• Strategien zur Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements in die Pflege.
Az.: III 810 - 11