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351/2005

Ergebnisse zum Modellprojekt "Selbstständige Schule"

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Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf das Ergebnis einer Umfrage des Ministeriums unter den 278 Schulen, die in 19 Modellregionen an dem gemeinsamen Projekt des Ministeriums und der Bertelsmann-Stiftung teilnehmen, hingewiesen. Über 80 % der Schulen des Modellvorhabens „Selbstständige Schule“ seien mit dem bisherigen Projekt zufrieden oder sehen ihre Erwartungen als erfüllt an.

Rund 90 % der Schulen hätten die pädagogischen Möglichkeiten des Modellprojektes genutzt, also etwa die Stundentafel verändert, fächerübergreifende Lernprojekte ins Leben gerufen, oder jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet. 20 % der Schulen erprobten neue Formen der Leistungsbewertung, hätten die Versetzung auf Probe eingeführt oder das Sitzenbleiben abgeschafft. Drei Viertel der Schulen hätten die Möglichkeit genutzt, Stellen zu kapitalisieren, also statt Personal Geldmittel genommen. Im Schnitt seien das bei den Schulen 0,6 Stellenanteile oder etwa 25.000 Euro gewesen.

Das Ministerium wies darauf hin, dass es das erklärte Ziel der Landesregierung sei, bis 2009 alle Schulen selbstständig zu machen. Durch die Verabschiedung des Schulgesetzes hätten die Schulen bereits größere Freiräume erhalten. Nach Mittelung des Ministeriums sollen zukünftig alle Schulen weitgehende Freiheiten erhalten. Sie sollen insbesondere:

- den Unterricht so organisieren können, wie es die Schulen für richtig halten. Eine Abkehr vom 45-Minuten-Rhythmus ist danach möglich.

- ihr Personal aussuchen und einstellen können. Das heißt in einem gewissen Rahmen entscheiden zu können, ob sie Lehrerinnen und Lehrer oder andere Fachleute für den Unterricht engagieren wollen.

- über den Einsatz ihrer Mittel entscheiden können. Das heißt, sie sollen – ebenfalls in einem gewissen Rahmen – wählen können, ob sie statt Personal Geld bevorzugen, Stellen also kapitalisieren wollen.

- Die Mitwirkungsgremien sollen eine größere Verantwortung erhalten. In Schulkonferenzen der weiterführenden Schulen sollen vom kommenden Schuljahr an Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter in allen nicht den Kernbereich des Unterrichts betreffenden Fragen gleichberechtigt entscheiden.

Az.: IV/2 200-90/2