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766/2005

Abgrabungsrecht in NRW

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Das Recht der oberflächennahen Rohstoffgewinnung hat sich in der Bundesrepublik sehr heterogen entwickelt. Die Regelungen sind in unterschiedliche bundes- und landesrechtliche Rechtgrundlagen aufgeteilt, für die Genehmigung sind nicht nur verschiedene Fachbehörden zuständig, sondern der Genehmigungsprozess findet in voneinander abweichenden Verfahren statt. Die Situtation ist sowohl für Verfahrensbeteilgte als auch für Antagsteller wenig transparent und nachvollziehbar.

Um Licht in das Dunkel des Abgrabnungsrechtes zu bringen, hat Herr Bongartz, Bezirksregieurng Münster, aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Abgrabungsdezernent einen Leitfaden zur Orientierung innerhalb der verschiedenen bundes- und landesrechtlichen Rechtsmaterien in Form eines Beitrags entwickelt. Dieser Artikel ist wegen der besonderen Bedeutung des Abgrabungsrechtes für die Kommunen als Verfahrensbeteilgte im Intranet-Angebot des Verbandes für Mitglieder unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Bauen und Vergabe“, "Abgrabungsrecht" abrufbar.

Bei weiteren Rückfragen erreichen Sie Herrn Bongartz unter der Telefonnummer 0251/411-1455 oder per E-Mail: Michael.Bongartz@bezreg-muenster.nrw.de.

Az.: II/1 615-03