Bezug nehmend auf die Mitteilungsnotiz Nr. 608 v. September 2005, mit der wir über den Entwurf der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz informiert hatten, möchten wir nunmehr über die endgültige Verabschiedung der Verordnung berichten. Die Verordnung setzt die Erhöhungszahl des Landesvervielfältigers nach § 6 Abs. 2 u. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes für das Jahr 2006 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein auf 7 Prozentpunkte fest. Die Verordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft und ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 62 v. 01.10.2005, S. 2905, veröffentlicht.
Der Gesamtvervielfältiger beträgt für das Jahr 2006 damit insgesamt 74 Prozentpunkte. Eine Übersicht über die Entwicklung des Vervielfältigers zur Gewerbesteuerumlage ist für Mitglieder im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Gewerbesteuer“, „Gewerbesteuerumlage“, „Entwicklung des Vervielfältigers der Gewerbesteuerumlage“ abrufbar.
Az.: IV/1 932-03