In den Mitteilungen des StGB NRW 2005 Nr. 458 sowie Nr. 552 hatten wir über das Urteil des OVG NRW vom 13.04.2005 (Az.: 9 A 3120/03) berichtet, wonach der Ansatz eines Zinssatzes von 8 % für das Kalkulationsjahr 1999 unter Berücksichtigung der langfristigen Zinsentwicklung als überholt angesehen worden ist. Aufgrund vermehrter Anfragen von Städten und Gemeinden zur kalkulatorischen Verzinsung hat die Geschäftsstelle das Urteil hinsichtlich seiner Aussagen zur kalkulatorischen Verzinsung nochmals detailliert zusammengefasst.
Die Zusammenfassung ist unter derselben Überschrift unter der Rubrik „Umwelt, Abfall und Abwasser“ in dieser Ausgabe abgedruckt und kann im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Rechtsprechung“ abgerufen werden.
Az.: IV/1 940-01