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211/2006

Bewertung von Pensionsverpflichtungen

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Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in den Gemeinden erfordert die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung aller Verpflichtungen der Gemeinde. Dazu gehören die Versorgungsanwartschaften der Beamten einer Gemeinde als Verpflichtungen des Dienstherrn, die in voller Höhe als Pensionsrückstellungen in der kommunalen Bilanz anzusetzen sind. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen ist von den Gemeinden unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO-NKF vorzunehmen.

Mit Runderlass vom 04.01.2006 (Az.: 34 - 48.01.02/30 - 1276/05) hat das Innenministerium nunmehr Durchführungshinweise zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegeben. Der Erlass enthält insbesondere Aussagen zum Beginn des Dienstverhältnisses und zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand, zur Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung, zur Problematik der Beteiligung unterschiedlicher Dienstherrn an den Versorgungslasten sowie zur Bewertung von Beihilfeverpflichtungen.

Der Runderlass ist im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Neues Kommunales Finanzmanagement“ abrufbar.

Az.: IV/1 904-05/7