Am 21.06.2006 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe beschlossen. Mit diesem Gesetz werden das Altenpflegegesetz, die APO-Altenpflege sowie die Umlageverordnung aufgehoben. Sie sind nur noch bis zum Abschluss der Ausbildungsverhältnisse weiter anzuwenden, die vor dem 01.08.2003 nach diesen Vorschriften begonnen haben. Bis Ende 2011 berichtet die Landesregierung dem Landtag über die Auswirkungen dieses Gesetzes.
Az.: III 874