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478/2006

Bundesregierung erneuert Reformpläne zum Personenstand

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Die Bundesregierung lehnt weite Teile der Änderungswünsche des Bundesrats vom Herbst 2005 am Entwurf eines neuen Personenstandsgesetzes ab. Nach Agenturmeldungen möchte die Bundesregierung laut ihrer Gegenäußerung, die zum Redaktionsschluss noch nicht vorlag, in einem Schritt die Aufteilung in die Register (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister, Sterberegister) zusammen mit der Einführung der elektronischen Personenstandsführung durchführen, nicht nacheinander. Zudem soll die Archivierung vereinfacht und auf die Angabe des Berufs in den Registern verzichtet werden.

Az.: I/2 120-00