Am 20.11.2006 wurde das Gesetz zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes NRW verkündet und tritt damit am 21.11.2006 in Kraft (GV NW 2006, S. 515). Verpflichtungserklärung nach § 2 des Tariftreuegesetzes verliert mit diesem Zeitpunkt ihre Wirkung. Soweit Ausschlüsse von der öffentlichen Auftragsvergabe nach § 7 Abs. 3 Tariftreuegesetz NRW bestehen, werden diese zum 21.11.2006 aufgehoben.
Az.: II/1 608-00/2