Der Städte- und Gemeindebund NRW stellt seinen Mitgliedern in seinem Intranet unter "Fachinformationen und Service -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Informationsfreiheitsgesetz" den Erlass des Innenministeriums NRW vom 08.09.2006 zum Informatoinsfreiheitsgesetz zum Download zur Verfügung. Offenbar haben diesen nicht alle Kommunen über den Dienstweg erhalten. Der Erlass enthält einige Klarstellungen u.a. zum Anwendungsbereich des Gesetzes.
Az.: I/2 038-02-14