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741/2006

Gesetzentwurf zum Lotterie-Staatsvertrag

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Das Land Niedersachsen hat am 25.10.2006 den Entwurf für einen neuen Lotterie-Staatsvertrag vorgelegt. Dieser orientiert sich in seiner Zielrichtung, der Suchtbekämpfung, am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006. Den Ländern bleibt es vorbehalten, Glücksspiele zu veranstalten. Bis auf wenige Ausnahmen wird zudem die Veranstaltung von und das Werben für Glücksspiele über das Fernsehen, das Telefon oder das Internet verboten. Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2008 geplant. Der Entwurf ist nebst Begründung und über drei Dutzend aktuellen Entscheidungen zum Sportwettenmonopol für die Mitglieder des StGB NRW im Intranet unter "Fachinformationen & Service -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Ordnungsrecht" verfügbar.

Az.: I/2 101-23