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807/2006

Oberverwaltungsgericht NRW zum Wasseranschlussbeitrag

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Das OVG NRW hat mit Urteil vom 07.02.2006 (Az.: 15 3734/03) zum Wasseranschlussbeitrag entschieden, dass für die Beitragspflicht unerheblich ist, ob ein Grundstück mit allen Gebäuden an die Wasserversorgung angeschlossen ist. Denn Gegenstand der Beitragspflicht seien nicht die angeschlossenen Gebäude, sondern das angeschlossene Grundstück als wirtschaftliche Einheit.

Az.: II/2 10-00 qu/g