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131/2006

Funktionseinheit und Agglomeration

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1. Ein Zusammenwachsen mehrerer Betriebe unter dem Gesichtspunkt einer Funktionseinheit zu einem Einkaufszentrum im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO kommt nur in den Fällen in Frage, in denen damit eine Größenordnung erreicht wird, die deutlich über der eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO liegt.

2. Eine Agglomeration mehrerer kleinerer, nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe (Ziff. 2.3.3. des Einzelhandelserlasses vom 21.02.2001, GABl. vom 30.03.2001, 290) wird von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst. Als Korrektiv kommt nur § 15 BauNVO in Betracht.

[VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04]

Az.: II/1 620-02