Die Bundesregierung hat Mitte Juni ihren Entwurf eine Telemediengesetzes (TMG-E) vorgelegt (verfügbar im Intranet des StGB NRW unter "Fachinformationen und Service -> Fachgebiete -> Datenverarbeitung und Internet -> Gesetze -> Teledienste und Telekommunikation"), das - anders als heute - Tele- und Mediendienste gleichermaßen regeln soll. Wichtigste Änderung für Kommunen und private Homepagebetreiber dürfte der geplante Wegfall der Impressumspflicht sein (vgl. § 5 Abs. 1 TMG-E).
Az.: I/2 800-01