Wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erfahren hat, steht nun offenbar doch keine Reform des Gaststättenrechts an (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 141/2006). Die Geschäftsstelle des StGB NRW dankt gleichwohl für die Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft, die bereits zu diesem Thema eingegangen sind.
Az.: I/2 102-30