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320/2006

Internet-Foren als "besonders gefährliche Einrichtung"

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Das Landgericht Hamburg hat in seinem umstrittenen Urteil zur Haftung für Einträge in Internet-Foren und Gästebücher (vgl. StGB NRW-Mitteilung 44/2006) die Urteilsbegründung vorgelegt. Nach dieser stellen Foren, bei denen Dritte ungeprüft eigene Beiträge in die Homepage des Betreibers einstellen können, eine "besonders gefährliche Einrichtung" dar, die zu Prüfungspflichten des Betreibers führe. Bei einer Vielzahl von Foren müsse er gegebenfalls seine Ressourcen zur Überwachung erhöhen. Der vom Urteil betroffene Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, teilte der Verlag über seinen Online-Nachrichtendienst heise am 14.04.2006 mit.

Az.: G/3-1 800-01