weiss

728/2006

Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

Link kopieren

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26. April 2006 (4 B 7.06) geurteilt, dass im Falle der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar ist, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubehalten.

Az.: II/1 620-50