weiss

655/2006

Haftung von Internetforen eingeschränkt

Link kopieren

Das Oberlandesgericht Hamburg hat auf die Berufung des Online-Nachrichtendienstes heise hin die von der Vorinstanz (vgl. StGB NRW-Mitteilung 320/2006) vorgeschriebene Vorabprüfung jedes Artikels, der in ein Internetforum eingestellt wird, abgemildert. Nach der Entscheidung vom 22.08.2006 (Az. 324 O 721/05, tinyurl.com/mykks, PDF 2,3 MB) muss ein einzelnes Forum jedoch überwacht werden, wenn es zu wiederholten Regel- bzw. Gesetzesverstößen durch Forumsbeiträge gekommen sei. Im Übrigen seien Forumsbeiträge nur bei Kenntnis des Betreibers zu kontrollieren bzw. löschen. Die Vorinstanz hatte noch verlangt, dass jeder einzelne Beitrag vorab vom Forumsbetreiber kontrolliert würde. heise hatte geltend gemacht, dass zu Spitzenzeiten bis zu acht Beiträge pro Sekunde eingetragen würden und ein Kontrolle praktisch nicht machbar sei.

Az.: I/2 800-01