In einer am 02. November 2006 in Berlin im Haus der deutschen Wirtschaft stattfindenden Gemeinschaftsveranstaltung befassen sich das forum vergabe e. V. und der Berliner Gesprächskreis zum Europäischen Beihilfenrecht e. V. mit den Schnittstellen zwischen Vergabe- und Beihilfenrecht. Anlass und Hintergrund sind u. a. folgende aktuelle Entwicklungen im europäischen und nationalen Kontext:
Ausgehend von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen die neuen EU-Vergaberichtlinien zu, ungewöhnlich niedrige Angebote zu berücksichtigen, wenn dieser Wettbewerbsvorteil Ergebnis einer rechtmäßig gewährten Beihilfe ist. Die Regelung, die mittlerweile auch im nationalen Vergaberecht anzuwenden ist, führt allerdings in der Praxis zu erheblichen Durchführungsschwierigkeiten.
Ein förmliches Bieterverfahren schreibt das EU-Beihilfenrecht bislang nicht vor. Als Orientierung gilt die Mitteilung der Kommission zu staatlichen Beihilfen bei Grundstücksverkäufen durch die öffentliche Hand. Danach ist der Marktpreis durch ein transparentes, offenes und bedingungsfreies Verfahren zu ermitteln oder durch ein Gutachten zu belegen. Konkrete Vorgaben für die Durchführung des Bietverfahrens enthält die Mitteilung allerdings nicht.
Besonderer Stellenwert kommt neben den Vorträgen dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu. Die Referenten haben sich als Experten sowohl im Vergabe- als auch im Beihilfenrecht ausgewiesen.
Die Veranstaltung wendet sich insbesondere an die Kommunen als maßgebliche Auftraggeber.
Für den DStGB wird der Referatsleiter für den Bereich „Europa“, Herr Uwe Zimmermann, aus Sicht der Auftraggeber zum Thema „Beihilfen im Vergabeverfahren – Probleme und Konsequenzen für die Praxis“ referieren.
Im Übrigen kann das Programm mit allen Teilnahmebedingungen und organisatorischen Hinweisen unter www.forum-vergabe.de/veranstaltungen mit dem dortigen Hinweis auf die Tagung zu den „Schnittstellen zwischen Beihilfen- und Vergaberecht“ herunter geladen werden.
Az.: II/1