Im sog. Einheimischenmodell sind Kaufvertrags-Klauseln rechtmäßig, die für den Fall eines vorzeitigen Weiterverkaufs des Grundstücks den – nunmehr – Verkäufer verpflichten, der Stadt einen festgelegten Differenzbetrag pro Quadratmeter zu zahlen (BGH, Urteil vom 13.10.2006 – V ZR 33/06 –).
Az.: II/1 620-10