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238/2007

Einheimischenmodell mit Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Weiterverkauf

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Im sog. Einheimischenmodell sind Kaufvertrags-Klauseln rechtmäßig, die für den Fall eines vorzeitigen Weiterverkaufs des Grundstücks den – nunmehr – Verkäufer verpflichten, der Stadt einen festgelegten Differenzbetrag pro Quadratmeter zu zahlen (BGH, Urteil vom 13.10.2006 – V ZR 33/06 –).

Az.: II/1 620-10