Die Europäische Kommission setzt nach Information der Landesvertretung NRW in Brüssel ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Hinblick auf die telekommunikationsrechtliche Behandlung des Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (VDSL) fort. Inhaltlich geht es um die Frage, ob die schnellen Breitbandverbindungen, die von der Deutschen Telekom aufgebaut werden, neue Märkte im Sinne von § 3 Nr. 12 b TKG darstellen oder nicht. Dies wiederum hat Bedeutung für die Anwendung des neu eingeführten § 9 a TKG, der vorsieht, dass neue Märkte in die Regulierung nur einbezogen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass bei fehlender Regulierung die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder –netze langfristig behindert wird.
Az.: III 460-18