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129/2007

Abstandsflächen im Sinne der Landesbauordnung

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Mit Wirkung vom 28.12.2006 sind die Regelungen zu den Abstandsflächen i.S.v. § 6 BauO NRW (GV NRW 2006, S. 615) geändert worden. Ziel dieses Gesetzes ist die vereinfachte Anwendung der Abstandsflächenvorschriften für die am Bau Beteiligten und die Bauaufsichtsbehörden. Hintergründe der umfassenden detaillierten Änderungen können der Landtagsdrucksache 14/2433 entnommen werden, welche im Internet unter www.landtag.nrw.de/Drucksachen abrufbar ist. Im übrigen wird das Bauministerium anlässlich der alsbald stattfindenden regionalen Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden diese Neuerungen vorstellen.

Az.: II/1 660-00