Nach Informationen des Innenministeriums sollen die gem. § 45 Abs. 5 GO NW nach der Hälfte der Wahlzeit anzupassenden Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger zum 01.04.2007 um 3 % steigen.
Az.: I/3 020-08-45
69/2007
Nach Informationen des Innenministeriums sollen die gem. § 45 Abs. 5 GO NW nach der Hälfte der Wahlzeit anzupassenden Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger zum 01.04.2007 um 3 % steigen.
Az.: I/3 020-08-45