Im Januar und Februar 2007 wurden die o.g. Dienstbesprechungen durchgeführt. Thema waren dabei allgemeine Ausführungen zur Änderung der §§ 6 und 73 BauO (Abstandsflächenrecht), § 55 BauO (barrierefreies Bauen), Auswirkungen der geänderten Ladenschlusszeiten auf das Baugenehmigungsverfahren, eine Abfrage zum Umfang der Bauzustandsbesichtigung im Zusammenhang mit Brandschutzkonzepten bei Sonderbauten sowie sonstige Fragen zur BauO NRW und zu den Sonderbauvorschriften. Die Niederschrift zu diesen Dienstbesprechungen kann auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr (www.mbv.nrw.de) unter der Rubrik „Bauen/Bauverwaltung/Bauaufsicht“ unter dem Titel „Hinweise zu § 6 BauO NRW“ abgerufen werden.
Az.: II/1 660-00