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302/2007

Fallmanagement bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeit Suchende

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Auf eine kleine Anfrage im Bundestag hat die Bundesregierung zu Betreuungssituation und Fallmanagement bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SBG II Stellung genommen (BT-Drucksache 16/3953). Dabei hat sie auch Position zum Begriff des Fallmanagements bezogen, den das SGB II nicht kennt und zu dem auch eine einheitliche Definition bislang nicht existiert.

Die Bundesregierung versteht unter Fallmanagement einen Methoden geleiteten Prozess, dessen Ziel durch die klare Ausrichtung des SGB II auf eine zügige und möglichst nachhaltige berufliche Integration des Hilfebedürftigen bestimmt ist. Fallmanagement im Bereich des SBG II ist danach beschäftigungsorientiert und durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Leistungssystems geprägt.

Folgende Prozessschritte und Steuerungselemente sind aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Verständnis des Fallmanagements verbunden:

 Fallzugang
 Herstellung Arbeitsbündnis und Beratung
 Aktivierendes Assessment
 Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung
 Leistungssteuerung und Monitoring
 Controlling

Az.: III 810-2 gi/ko