Zum 01.01.2007 ist das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BauGB 2007) in Kraft getreten. Die Geschäftsstelle hatte mit Schnellbrief Nr. 154/2006 darüber informiert. Nunmehr hat der DStGB eine Handreichung zu der Gesetzesnovelle herausgegeben. Darin werden u.a. auch Hinweise und Erläuterungen für die kommunale Planungspraxis gegeben.
Die Handreichung können Sie – solange der Vorrat reicht – bei der Hauptgeschäftsstelle des DStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, Telefon: 0228/9596211, E-Mail: Claudia.Wissen@dstgb.de kostenlos anfordern.
Az.: II/1 620-00