Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat eine Zusammenfassung erstellt, mit der die Kommunen über den neuen Rechtsrahmen im Wertpapierbereich und die daraus resultierenden Änderungen für die kommunale Praxis informiert werden sollen. Hintergrund dafür ist, dass Sparkassen und Banken ab dem 1. November 2007 durch das Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) zur Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID dazu verpflichtet sind, Kunden im Wertpapierbereich in bestimmte Kundengruppen einzuteilen. Einzelne Kreditinstitute haben sich bereits an Kommunen gewandt und diese einer Kundengruppe zugeordnet.
Die „Allgemeinen Informationen für Kommunen zur Kundenkategorisierung“ sind für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Sparkassen“ abrufbar.
Az.: IV/1 961-00