Ab dem 01.11.2007 werden Reisepässe nur noch mit gespeicherten Fingerabdrücken der Antragsteller ausgegeben (ePass der 2. Generation). Im Zuge der Umstellung wurden im Passgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen. Hierzu und zu den technischen und organistorischen Rahmenbedingungen und Einzelheiten stellt der Städte- und Gemeindebund NRW seinen Mitgliedern im Intranet zwei Informationspakete elektronisch zur Verfügung. Diese sind erreichbar unter "Fachinformationen und Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Pass- und Personalausweisrecht".
Enthalten ist auch der Abschlussbericht des Feldversuchs, der zu einem positiven Ergebnis kommt.
Az.: I/2 113-00