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611/2007

Beförderung von Wahlbriefen als ausschreibungspflichtige Dienstleistung

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Mit Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG u. a. zur Beförderung von Briefen mit einem Gewicht von bis zu 50 g (§ 51 Abs. 1 PostG) zum 31 . Dezember 2007 entfällt auch die Möglichkeit, den Transport von Wahlbriefen exklusiv über die Deutsche Post AG abzuwickeln. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, dass uns über den Deutschen Städte- und Gemeindebund durch das Bundesministerium des Innern übersendet wurde. Dieses Gutachten kann bei der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW (alexandra.kulesa@kommunen-in-nrw.de) angefordert werden.

Quelle: DStGB Aktuell 2707-04

Az.: II/1 608-00