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578/2007

Bewaffnung von Mitarbeitern der Ordnungsämter

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Demnächst werden die Außendienstmitarbeiter der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung Reizgassprays mit sich führen dürfen. Diese geplante Änderung der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz hat der Innenausschuss des Landtags NRW am 12.09.2007 gebilligt. Den Verordnungstext und die -begründung können die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW im Intranet unter Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Waffenrecht abrufen. Die Verordnung tritt einen Tag nach der noch ausstehenden Verkündung in Kraft.

Az.: I/2 101-30