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577/2007

Einheitliche Behördenrufnummer 115

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Das Innenministerium NRW als Ansprechpartner im Land hat heute einen Aufruf zur Interessensbekundung für die Kommunen zur Teilnahme am deutschlandweiten Projekt der einheitlichen Behördenrufnummer 115 gestartet (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 521/2007). Bis zum 15.10.2007 können sich interessierte Kommunen beim Innenministerium melden. Den Aufruf nebst der Voraussetzungen gibt es für die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW im Intranet unter Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Datenverarbeitung und Internet - E-Government - Behördenrufnummer 115.

Az.: I/2 805-01