Zum 01.09.2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (BGBl.S.1595 ff.) in Kraft getreten. Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf den Schutz vor Passivrauchen. Zugleich wird die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht.
Weitere Informationen zum Bundesgesetz sind in Fragen und Antworten im Internet unter der Leitseite des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de zum Themenschwerpunkt Drogen und Sucht/Tabak/Nichtraucherschutz zu finden.
Zum Entwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen (LT-Drs. 14/4834) läuft noch das Gesetzgebungsverfahren. Mit gravierenden Änderungen des Entwurfs durch den Landtag ist nach Einschätzung der StGB NRW-Geschäftsstelle nicht zu rechnen.
Az.: III 540