weiss

199/2008

Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz

Link kopieren

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 7 v. 06.03.2008 ist nunmehr die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2008 vom 20.02. 2008 verkündet worden. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.

Der Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2008 danach in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein um 6 Prozentpunkte erhöht.

Az.: IV/1 932-03