Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat in der Sitzung des Kooperationsausschusses Allgemeine Informationsverarbeitung NRW mitgeteilt, dass es im Rahmen der Zensusvorbereitung zum Stichtag 01.04.2009 Daten nach § 10 Abs. 2 ZensVorbG 2011 (Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen) grundsätzlich nur von den Grundsteuerstellen abfragen will. Im Übrigen verweit die Geschäftsstelle des StGB NRW auf seinen Schnellbrief Nr. 130/2007 und die StGB NRW- Mitteilung 626/2008 sowie die StGB NRW- Mitteilung 2/2008.
Az.: I/2 050-24