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60/2008

Änderung der Freibeträge für Entschädigung

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Änderung der Freibeträge für Entschädigung

Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 02.01.2008 mitgeteilt, dass die pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder ab 2007 entsprechend des in R 3.12 Abs. 3 der Lohnsteuerrichtlinie 2008 genannten Betrages mindestens in Höhe von 175 € monatlich steuerfrei sind. Den Erlass können Sie im Intranet unter Fachinformationen und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Entschädigungsverordnung herunterladen.

Az.: I/3 020-08-45/2