Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT DrS. 16/7383) ausführt, plant sie für das Frühjahr 2008 die Vorlage eines ersten Entwurfes für ein Bundesmeldegesetz. Dieses könne Anfang 2009, so die Bundesregierung, in Kraft treten. Der Bund hat im Zuge der Förderalismusreform die ausschließliche Zuständigkeit für das Melderecht erhalten (Art. 73 Abs 1 Nr 3 Grundgesetz). Dabei wird der Aufbau eines Bundesregisters mit den Grunddaten der Einwohner angestrebt, die kommunalen Register sollen parallel fortbestehen. Die Antwort steht für die Mitglieder des StGB NRW im Intranet unter Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Meldrecht zum Download zur Verfügung.
Az.: I/2 110-00