Ein persönlich betroffener Rechtsanwalt hat die Stadt Bochum verklagt, weil diese ihm - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Passgesetz - einen Reisepass nur mit gespeicherten Fingerabdrücken austellen wollte. Der Anwalt geht davon aus, dass dies grundgesetzwidrig ist. Insbesondere macht er datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Die Klageschrift ist im Internet auf den Seiten des FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) unter decenturl.com/foebud/datenschutz-buergerrechte als PDF-Datei verfügbar.
Az.: I/2 113-00