Das Ministerium für Bauen und Verkehr hat die Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in NRW durch Runderlass vom 17.01.2008 (IV B 4 – 31-03/2008) geändert. Dieser kann im Internet unter www.mbv.nrw.de abgerufen werden.
Az.: II/1 652-50