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81/2008

Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigung an Mitglieder kommunaler Vertretungen

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Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Steuerfreiheit von Entschädigungen an Mitglieder kommunaler Vertretungen ab 2007 aktualisiert (Erlass S 2337-3-VB3 v. 02.01.2008).

Der Erlass berücksichtigt insbesondere die Änderung des R 3.12 Abs. 3 durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, § 3 Nr. 12 S. 2 Einkommensteuergesetz) ab dem Veranlagungszeitraum 2007.

Der Erlass wird im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.

Az.: IV 921-02