Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat am 19.05.2008 einer eigenen Pressemitteilung zufolge (www.ism.rlp.de) per Erlass Pokerveranstaltungen, an denen man gegen Entgelt teilnimmt, grundsätzlich verboten. Das Ministerium wertet diese als verbotene Glücksspiele. Lediglich entsprechende Veranstaltungen in konzessionierten Spielbanken sind nach dem Erlass noch möglich.
Az.: I/2 101-23