Die öffentliche Bekanntmachung der Freistellung von Bahnzwecken für Grundstücke, die Betriebsanlage der Eisenbahn sind oder auf dem sich Betriebsanlagen der Eisenbahn befinden, erfolgt seit dem 01. Januar 2008 im elektronischen Bundesanzeiger. Entsprechende Freistellungen von Grundstücken sollen nicht mehr in der Papierausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht werden. Die Adresse des elektronischen Bundesanzeigers ist www.ebundesanzeiger.de. Veröffentlichungen können dort kostenlos eingesehen oder als pdf-Datei ausgedruckt werden.
Az.: III 645-00