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249/2008

Oberbürgermeister verhindert NPD-Zentrum

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Der Oberbürgermeister von Karlsruhe hat mit einer Eilentscheidung gemäß der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 43 Abs. 4 GO-BW, dejure.org/gesetze/GemO/43.html) für ein Grundstück, für das bislang kein Bebauungsplan bestand, am 31.03.08 beschlossen, einen solchen aufzustellen. Das Grundstück soll dann in einem reinen Wohngebiet liegen. Nach einem Bericht der Zeitung junge Welt vom 03.04.2008 (http://www.jungewelt.de/2008/04-03/042.php) soll damit verhindert werden, dass die NPD im dort befindlichen Gebäude ein "Nationales Zentrum" einrichtet.

Az.: 109-00