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255/2008

Verwaltungsgericht Münster untersagt kostenpflichtiges Pokerturnier

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Das VG Münster hat mit Beschluss vom 03.04.2008 (Az. 9 L 13/08) das Verbot der Stadt Rheine eines Pokertuniers, bei dem die Teilnehmer Eintritt in Form einer Spende zu zahlen hatten, bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts, so die Pressemitteilung vom 07.04.2008, stelle dies ein verbotenes Glücksspiel dar. Es handele sich um ein solches, da der Gewinn vom Zufall abhängig sei und ein Geldeinsatz vorausgehe. Die Pressemitteilung steht für die Mitglieder des StGB NRW in dessen Intranet unter Fachinfo & Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Ordnungsrecht zum Download zur Verfügung.

Az.: I/2 101-23