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658/2008

Änderung des Autobahnmautgesetzes

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Die Bundesregierung hat jüngst einen Gesetzentwurf zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vorgelegt (Drucksachen-Nr. 556/08). Mit dem Entwurf werden verschiedene Rechtsanpassungen vorgenommen sowie eine Entlastung des Speditionsgewerbes durchgeführt, indem jährlich bis zu 450 Millionen Euro für die Durchführung von Programmen zur Umsetzung der Ziele Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs eingesetzt werden.

Von besonderem kommunalem Interesse ist die Ergänzung der Ermächtigung des BMVBS, die Mautpflicht auf besonders bezeichnete Abschnitte von Bundesfernstraßen auszudehnen. Zukünftig sollen es auch Gründe der Sicherheit des Verkehrs rechtfertigen, auf genau bezeichneten Abschnitten von Bundesstraßen die Mautpflicht einzuführen.

Az.: III 644 - 05