In vielen Gemeinden laufen Konzessionsverträge im Energiebereich in den nächsten Jahren aus. Dann stellt sich die Frage, ob die Gemeinde die Konzession für das Energieversorgungsnetz erneut vergeben will oder ob eine Rekommunalisierung des Netzbetriebes erfolgen soll. Bei beiden Alternativen gibt es aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und neuerer Rechtsprechung der Gerichte wichtige Entwicklungen. Dies betrifft zum einen die Frage, ob die Gemeinde nach Ablauf eines Konzessionsvertrages ein gesetzliches Recht zur Übertragung des Eigentums an ein Energieversorgungsnetz hat, zum anderen die Rechtsfolgen im Fall fehlender Bekanntmachung der Konzessionsverträge.
Der DStGB hat zu diesem Themenkomplex eine Dokumentation mit Hinweisen für die kommunale Praxis nach der Energierechtsreform 2005 vorgelegt. Die Dokumentation ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Konzessionsverträge“, „DStGB-Dokumentation Nr. 82“ abrufbar.
Az.: IV/3 811-00