Die Vergabekammer Nordbayern hat in einem Beschluss vom 09.09.2008 die Vergabe der Verwertung des kommunalen Altpapiers des Landkreises Miltenberg per Internet-Auktion untersagt.
Für die Vergabe einer Dienstleistung auf diesem Wege fehle im nationalen Vergaberecht die Rechtsgrundlage, heißt es zutreffend in der Begründung. Die Vergabekammer weist darauf hin, dass die europäische Vergaberichtlinie 2004/18/EG zwar eine Ermächtigung der Mitgliedsstaaten für die Zulassung elektronischer Auktionen enthält. Allerdings habe die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch von dieser Option gemacht.
Az.: II/1 608-00